Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit-Check nach EU-Richtlinie 2016/2102

Barrierefreier Zugang zu Webseiten öffentlicher Stellen

Das Informationszeitalter birgt neben großen Chancen und Vorteilen auch die Gefahr, sozial benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung von den neuen Medien und Technologien auszuschließen.

Um diese „digitale Kluft“ („digital divide“) zu vermeiden, sollen etwa Webinhalte allen Menschen durch die Einhaltung der Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) zugänglich gemacht werden. Vor allem Menschen mit Behinderung oder älteren Personen sollen Amtswege durch leicht zugängliche Internetangebote erleichtert werden, indem ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erlassen.

Barrierefreies Webdesign bedeutet aber auch, HTML-Dokumenten semantisch zu gestalten (das heißt, ihre Inhalte, Beziehungen und Bedeutungen besser für Maschinen verstehbar zu machen). Davon profitieren aktuell Suchmaschinen, Sprach-Assistenten wie Alexa und Siri – in Zukunft womöglich Technologien und Interfaces, die wir heute noch gar nicht kennen.

Was bedeutet das für Gemeinden und öffentliche Institutionen?

Die Tiroler Gemeinden und öffentlichen Institutionen sind nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert eine Überprüfung der Gemeinde-Homepage auf die Einhaltung der in der Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) festgelegten Anforderungen zur Barrierefreiheit.

Die Erkenntnisse dieser Überprüfung müssen in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Homepage veröffentlicht werden. In der Barrierefreiheit-Erklärung muss angegeben werden, welche Teile der Webseite noch nicht barrierefrei sind und bis wann geeignete Maßnahmen getroffen werden, um diese barrierefrei zu machen.

Die erste Umsetzung muss bereits bis zum 23. September 2020 erfolgen. In weiterer Folge muss die Erklärung jährlich erneuert werden.

Was müssen Sie als Gemeinden tun?

Die MitarbeiterInnen der Gemeinden stehen mit dieser Verordnung vor der Herausforderung, zu erkennen, ob und in welchem Ausmaß die aktuelle Webseite der Gemeinde – oder eine mobile Anwendung – barrierefrei umgesetzt ist. Ob Informationen ausreichend barrierefrei zugänglich sind und ob die technischen Voraussetzungen für unterstützende Software gegeben sind.

Dies setzt sowohl Kenntnisse über die Anforderungen der EU-Richtlinie sowie ein umfangreiches technisches Verständnis im Bereich von Webstandards voraus, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 erfüllt sind.

Barrierefreiheit-Check

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung!

Wir haben einen Barrierefreiheit-Check entwickelt, mit dem wir Ihre Gemeinde-Homepage auf Barrierefreiheit überprüfen können. Dazu nutzen wir einen speziell entwickelten Werkzeugkasten, mit dem wird die Überprüfung sehr effizient und kostengünstig nach einem standardisierten Verfahren durchführen können.

Neben der Überprüfung der Homepage auf Barrierefreiheit erarbeiten wir auch gleich einen Maßnahmenkatalog, den Sie im Anschluss nutzen können, um die Barrierefreiheit Ihrer Homepage zu verbessern. Bei der Planung der Umsetzung stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Seite, bzw. führen die Änderungen auf Wunsch auch für Sie durch.

Weiters erstellen wir für Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit, welche Sie nach Prüfung und Freigabe auf Ihrer Homepage veröffentlichen können. Damit erhalten Sie das Gesamtpaket, das Sie für die Umsetzung der EU Richtlinie benötigen aus einer Hand. 

Wir haben den Barrierefreiheit-Check bereits für einige Tiroler Gemeinden erfolgreich durchgeführt und würden uns freuen, wenn wir Sie ebenso dabei unterstützen könnten. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner bei Rocksol-IT:

Ing. Mag. Stefan Ginther • +43 5672 21542 • stefan.ginther@rocksol-it.com